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EU-Richtlinienvorschlag zu Verrechnungspreisen
Marburg/Ziegler (IWB 2023, 929 ff) führen aus, dass die Europäische Kommission am im Rahmen mehrerer Richtlinienvorschläge auch einen Vorschlag veröffentlicht hat, der sich explizit mit Verrechnungspreisen beschäftigt. Ziel ist die schrittweise Harmonisierung der Verrechnungspreisregelungen, insbesondere des Fremdvergleichsgrundsatzes für alle Mitgliedstaaten. Dabei handle es sich um ein ambitioniertes Projekt der Schaffung eines gemeinsamen Systems zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen in der gesamten EU. Die Autoren gehen auf die Rechtsgrundlage ein und zeigen auf, dass sich die Kommission auf Art 115 AEVU stützt. Vor dem Hintergrund einer expliziten Ermächtigungsgrundlage für den Bereich der indirekten Steuern in Art 113 AEUV sei es zweifelhaft, ob Art 115 AEUV auch eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage im Bereich der direkten Steuern biete. Es sei aber zu begrüßen, dass durch die Harmonisierung eines Verfahrens zur Anerkennung von Jahresendanpassungen sowie die Schaffung eines Fast-Track-Verfahrens für korrespondierende Anpassungen erhebliche Verfahrenserleichterungen vorgesehen sind.