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Deutsche Wegzugsbesteuerung und Unionsrecht
Im Jänner 2024 wurde das lange erwartete Urteil des BFH vom , I R 35/20, in der Rs Wächtler veröffentlicht. Nach Ansicht des BFH darf zwar die Wegzugsteuer in einem ersten Schritt festgesetzt werden, da § 6 dAStG geltungserhaltend unionsrechtskonform ausgelegt werden könne. In einem zweiten Schritt muss die Wegzugsteuer aber bei Wegzügen in die Schweiz wegen der sonst bestehenden Liquiditätsnachteile gegenüber innerstaatlichen Umzüglern bis zum Anteilsverkauf dauerhaft zinslos gestundet werden. Nach Haag (https://der-betrieb.de/meldungen/neues-zur-deutschen-wegzugsbesteuerung-gemaess-§-6-astg/) stelle sich der BFH damit klar gegen das dBMF-Schreiben vom , wonach eine Ratenzahlung der Wegzugsteuer bei Wegzug in die Schweiz ausreichend sei. Zudem habe das Urteil des BFH eine wichtige Signalwirkung für die neue Gesetzeslage, die für alle Wegzüge ab die dauerhafte Stundung abgeschafft hat. Zwar unterscheide das neue Recht nicht zwischen Wegzügen in einen anderen EU-/EWR-Staat und in die Schweiz, aber es weite die vom EuGH beanstandete Diskriminierung von Wegzügen in das Ausland gegenüber inländischen Umzügen sogar auf EU-/EWR-Wegzugsfälle aus. Genau das sei nach den klaren Worten des ...