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Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
In den folgenden Fällen hat Österreich noch keine vollständigen Umsetzungsmaßnahmen für EU-Richtlinien mitgeteilt, weshalb die Europäische Kommission ein Aufforderungsschreiben übermittelt hat, auf das Österreich nun binnen zwei Monaten reagieren muss:
Emissionshandelssystem der EU;
Funkanlagen: Richtlinie für einheitliche Ladegeräte;
Richtlinie über Kreditdienstleister und Kreditkäufer.