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Gesetzesänderungen im Bereich der Familienleistungen
Der Gesetzgeber hat zu Ende der Parlamentssaison wie immer viele Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, darunter einige (außertourliche) Erhöhungen von Familienleistungen. Über außertourliche und automatische Erhöhungen informiert Sie dieser Beitrag.
Familienbonus Plus und Kinderabsetzbetrag
Versteckt im Start-Up-Förderungsgesetz (BGBl I 2023/200, ausgegeben am ) hat der Gesetzgeber
in § 33 Abs 3 EStG den Kinderabsetzbetrag von 58,40 € (= Wert laut Gesetzestext, faktisch bereits aufgewertet auf 61,80 €) auf 67,80 € pro Monat mit Wirkung ab und
in § 33 Abs 3a Z 1 lit b EStG den Familienbonus Plus für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, von 54,18 € auf 58,34 € pro Monat, somit auf rund 700 € pro Jahr, erhöht.
Die Erhöhung des Kinderabsetzbetrags in automatischer Anpassung an die Inflation erfolgt jährlich durch die FamilienleistungsvalorisierungsVO (BGBl II 2023/328, ausgegeben am ) – siehe im Weiteren. Der Gesetzgeber hat allerdings die Gelegenheit genutzt, um auch diesen erhöhten Absetzbetrag, so wie jene, die aufgrund des PrAG 2024 erhöht werden, im Sinne der Gesetzesklarheit direkt in das Gesetz aufzunehmen.
Die Erhöhung des Familienbonus Plus für volljährige Kinder wird damit begründet, dass auch der Kindermeh...