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iFamZ 6, Dezember 2023, Seite 341

Unterhaltsbemessung: Aufteilung der Abfertigung auf die statistische restliche Lebensdauer

iFamZ 2023/253

Astrid Deixler-Hübner

§§ 66 ff EheG

Einmalzahlungen iZm der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind bei Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage zu berücksichtigen und dabei auf einen längeren Zeitraum aufzuteilen. Die Aufteilung der Abfertigung auf die statistische Lebenserwartung kann insb dann stattfinden, wenn der Unterhaltspflichtige nicht mehr in den Arbeitsmarkt zurückkehren wird. Eine Erkrankung vermag zu keiner anderen Aufteilung der Einmalzahlung führen, sofern nicht auch feststeht, dass der Unterhaltspflichtige dadurch eine geringere als die statistische Lebenserwartung hat.

Das Berufungsgericht nahm in teilweiser Stattgebung der Klage des geschiedenen Ehemanns gegen seine unterhaltsberechtigte Exgattin aufgrund des Pensionsantritts des Klägers eine Herabsetzung des bisherigen Unterhalts vor. Dabei verteilte es die dem Kläger anlässlich seiner Pensionierung ausbezahlte Abfertigung iHv 143.317,38 € ausgehend von seiner statistischen restlichen Lebensdauer von 20 Jahren auf 240 Monate und rechnete der Unterhaltsbemessungsgrundlage somit einen Betrag von gerundet 597 € monatlich hinzu. Die Beklagte releviert als erhebliche Rechtsfrage, ob die Verteilung einer hohen einmalige...

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