SWK Spezial Einkommensteuer 2019
1. Aufl. 2019
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S. 185Abzugsfähigkeit von Due-Diligence-Aufwendungen bei M&A-Prozessen
Ernst Komarek/Berndt Zinnöcker
Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen fallen regelmäßig Kosten für betriebswirtschaftliche, zivilrechtliche und steuerrechtliche Beratung (Due-Diligence-Aufwendungen) an, die im Einzelfall einen bedeutenden Umfang erreichen können. Bei Betriebsprüfungen ist immer wieder strittig, ob diese Aufwendungen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen oder zu den zu aktivierenden Anschaffungsnebenkosten des Beteiligungserwerbs zu rechnen sind. Der Beitrag geht – unter Berücksichtigung der bis dato ergangenen Rechtsprechung – auf die Frage ein, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen diese Aufwendungen zu den Anschaffungsnebenkosten gehören oder steuerlich sofort abzugsfähig sind, und liefert Hinweise für die Beratungspraxis.
1. Einleitung
Der Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen bedarf im Vorfeld einer sorgfältigen Vorbereitung und umfangreicher Analysen. In der Regel gehen dem Kaufvertragsabschluss lange Verhandlungen voraus. Nicht zuletzt aufgrund der Business Judgement Rule finden Unternehmensakquisitionen heute kaum mehr ohne die Durchführung einer D...