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Gestaffelte Ausweitung des Kontaktrechts
iFamZ 2023/240
Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit einem Elternteil unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände das Kontaktrecht zum Kind eingeräumt werden soll, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Das Rekursgericht hat ausführlich begründet, weshalb es eine gestaffelte Steigerung des Ausmaßes der persönlichen Kontakte von zunächst wenigen Stunden pro Woche bis hin zu regelmäßigen Übernachtungsbesuchen für dem Kindeswohl zuträglicher erachtet hat, wobei es sich auf entsprechende Empfehlungen der Familien- und Jugendgerichtshilfe stützen konnte. Nicht zuletzt hat der Vater selbst eingeräumt, dass er sich zwar um seine Tochter kümmern möchte, das aber nur „geht“, wenn sie bei seinen Eltern ist. Im Revisionsrekurs wird auch nicht in Frage gestellt, dass das im Entscheidungszeitpunkt erster Instanz noch nicht dreijährige Kind vom Vater eineinhalb Jahre lang nie allein betreut wurde, sondern nur in Gegenwart der Großeltern. Von diesen Umständen des Einzelfalls ausgehend ist die Beurteilung des Rekursgerichts, dass es dem Wohl des Kleinkindes dient, die Kontakte zur Eingewöhnung über vier M...