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Anrechnung der Zahlung von Privatschulkosten
iFamZ 2023/228
Für die Frage, ob Privatschulkosten als Sonderbedarf anzuerkennen sind, spielt auch eine Rolle, ob der unterhaltspflichtige Elternteil dem Besuch der Privatschule zugestimmt hat, wenngleich dessen Bereitschaft, die Kosten während der aufrechten S. 317 Lebensgemeinschaft zu zahlen, für sich allein nicht für die Anerkennung eines entsprechenden Sonderbedarfs ausreichen muss.
Die beiden 2011 und 2013 geborenen Kinder leben bei der Mutter in Wien. Der in München lebende Vater verdient monatlich 5.500 € netto. Die Vorinstanzen setzten den vom Vater zu leistenden Geldunterhalt – rückwirkend – mit dem zweifachen bzw zweieinhalbfachen Regelbedarf fest. Im Revisionsrekursverfahren strittig ist allein die (vergangenheitsbezogene) Anrechnung der vom Vater getragenen Kosten für den Besuch einer privaten Waldorf-Schule bzw eines privaten Waldorf-Kindergartens. Die Vorinstanzen hatten entsprechende Naturalunterhaltsleistungen angerechnet.
In ihrem Revisionsrekurs wenden sich die beiden Kinder gegen die anspruchsmindernde Anrechnung der Kosten von Privatschule bzw -kindergarten: Diese Kosten seien ein im Wunsch des Vaters begründeter Sonderbedarf. Die für die schulische Erzi...