SWK Spezial Einkommensteuer 2019
1. Aufl. 2019
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S. 132ImmoESt oder gewerblicher Grundstückshandel zum progressiven Einkommensteuertarif?
Marie Christine Lumper/Jürgen Reinold/Karl Stückler
Bei privaten Grundstücksveräußerungen wird grds davon ausgegangen, dass der Gewinn der ImmoESt von 30 % unterliegt. Dabei wird jedoch häufig übersehen, dass „auf Grund der Vergangenheit“ Gewerblichkeit vorliegen könnte und der laufende Einkommensteuertarif mit einem ESt-Satz von bis zu 55 % zur Anwendung gelangen müsste. In der (Beratungs-)Praxis ist es daher bei Grundstücksveräußerungen durch Privatpersonen von besonderer Relevanz, auch das Risiko der Einstufung des Verkäufers als gewerblichen Grundstückshändler durch die Finanzverwaltung zu beachten, da die Auswirkungen massiv sein können.
1. Ausgangslage
Gemäß § 30 Abs 1 EStG sind private Grundstücksveräußerungen Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Für allfällige daraus resultierende Gewinne sieht § 30a Abs 1 EStG einen besonderen Steuersatz iHv 30 % vor. Dieser kommt grds auch für betriebliche Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken zur Anwendung. Allerdings sieht das Gesetz in diesem Zusammenhang in § 30a Abs 3 EStG unter anderem folgende Ausnahmen vor, in denen der reguläre Einkommensteu...