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Die Umwandlung unter Beteiligung der neuen FlexCo
Mit der Einführung des FlexKapGG ermöglicht es der Gesetzgeber, bestehende AGs und GmbHs identitätswahrend in FlexKapGs bzw umgekehrt FlexKapGs in AGs bzw GmbHs umzuwandeln. Während für die Umwandlung unter Beteiligung von AGs auf bestehende Regelungen zurückgegriffen wird, sieht das FlexKapGG aufgrund der Nähe der FlexKapG zur GmbH ein einfacheres Verfahren vor. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Umwandlungsschritte und geht auf ausgewählte Besonderheiten der Umwandlung iZm Unternehmenswertanteilen ein.
I. Grundsätzliches
Das Institut des identitätswahrenden Rechtsformwechsels einer AG in eine GmbH ist im österreichischen Gesellschaftsrecht seit Langem verankert: § 239 AktG über die formwechselnde Umwandlung beruht auf der Stammfassung 1937/1938. Das Interesse der Gesellschafter und/oder der Gesellschaft, bei sich ändernden Rahmenbedingungen das Rechtskleid des Unternehmens zu wechseln, ist vom österreichischen Gesetzgeber also seit über 80 Jahren anerkannt.
In ihrem Regierungsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 wurde von der österreichischen Bundesregierung die Flexibilisierung des Gesellschaftsrechts durch Schaffung einer neuen Kapitalgesellschaftsform angekü...