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BFGjournal 11-12, Dezember 2023, Seite 388

Vorübergehende Verwendung von in der Ukraine zugelassenen Personenkraftwagen

Entstehen der Zollschuld

Karl Heinz Klumpner

Viele Vertriebene aus der Ukraine, die sich in der EU aufhalten, verwenden Fahrzeuge, die in der Ukraine zum Verkehr zugelassen sind. Oft ist man sich dabei nicht bewusst, dass sich diese Fahrzeuge in einem Zollverfahren befinden, der zollamtlichen Überwachung unterliegen und bei Pflichtverletzungen oder anderen Verstößen unter Umständen die Einfuhrzollschuld entsteht, also Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in beträchtlicher Höhe anfallen kann.

Aus Platzgründen wird in diesem Beitrag nur auf den Standardfall eingegangen, also auf die Verwendung eines Straßenfahrzeuges, das von ukrainischen Vertriebenen bzw Flüchtlingen ohne Abgabe einer ausdrücklichen Zollanmeldung zum eigenen (privaten) Gebrauch ins Zollgebiet der Europäische Union verbracht worden ist, wobei im Zeitpunkt der Einreise geplant war, das Fahrzeug wieder auszuführen. Nicht behandelt wird die Verwendung von Leasingfahrzeugen, Firmenautos und Mietwägen oder die Verwendung von gewerblichen Fahrzeugen.

1. Informationen im Internet

Wer sich informieren möchte, was bei der Verwendung der genannten Fahrzeuge zu beachten ist und ob diese bei einem längeren Aufenthalt in Österreich umgemeldet werden müssen, wird im Internet rasch fünd...

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