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Hypothek: Notariatsakt als materiell-rechtlich taugliche Grundlage für Eintragung
https://doi.org/10.47782/oeba202402014901
Bei der Frage, ob ein Notariatsakt eine materiell-rechtlich taugliche Grundlage für die Eintragung einer Hypothek zur Sicherung der darin anerkannten Forderung ist, kommt es nur auf den Inhalt des Notariatsakts an. Enthält der Notariatsakt keinen Rechtsgrund für ein Schuldbekenntnis, liegt keine taugliche Grundlage vor, weil ein Anerkenntnis ohne Bereinigungswirkung (Schuldbekenntnis) keine konstitutive Wirkung entfalten kann.
Aus der Begründung:
[1] Das BerG gab (im zweiten Rechtsgang) der Löschungsklage der Kl statt. Dementsprechend erklärte es das im Grundbuch zu Gunsten des Bekl eingetragene Pfandrecht für unwirksam (Spruchpunkt 1) und sprach aus, dass das im Grundbuch zu Gunsten des Bekl eingetragene Pfandrecht aufgrund seiner Unwirksamkeit gelöscht werde (Spruchpunkt 2).
[2] Mit ihren dagegen erhobenen ao Revisionen zeigen weder der Bekl noch der NI eine erhebliche Rechtsfrage auf.
[3] 1. Im Revisionsverfahren stellt sich die Frage, ob der (vollstreckbare) Notariatsakt vom aus materiellrechtlicher Sicht eine taugliche Grundlage für die Eintragung der Hypothek zur Sicherung der von d...