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Insolvenzanfechtung: Aus strafbaren Handlungen erlangte Gelder.
§§ 27, 28 IO; § 82 GmbhG; § 159 StGB.
https://doi.org/10.47782/oeba202401005501
Auch Zahlungen an Dritte aus Mitteln des Schuldners, die er aus strafbaren Handlungen erlangt hat, können gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen sein, deren Anfechtung befriedigungstauglich ist.
Aus den Entscheidungsgründen:
[1] Gegen die Zweitbekl erging am ein rkes Anerkenntnisurteil, in dem sie zur Zahlung des Klagsbetrags samt Zinsen und Kosten verpflichtet wurde.
[2] Die H GmbH (idF: Schuldnerin) betrieb ein Transportunternehmen. Im September 1991 übernahm die Zweitbekl die Geschäftsführung und alle Gesellschaftsanteile. Faktisch führte sie das Unternehmen zunächst mit ihrer Schwester M ...