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Klauselentscheidung zu Bausparbedingungen: Kündigungsrecht; Kontoführungsentgelt; Zustimmungsfiktion
§ 879 ABGB; § 1, 4 BspG; § 18 HIKrG; § 6, 28, 29 KSchG; § 4, 14 VKrG.
https://doi.org/10.47782/oeba202401004701
Klauselentscheidung zu Bausparbedingungen: Kündigungsrecht; Kontoführungsentgelt; Zustimmungsfiktion.
Aus den Entscheidungsgründen:
[1] Die Kl ist eine gem § 29 Abs 1 KSchG zur Unterlassungsklage berechtigte Körperschaft öffentlichen Rechts. Die Bekl ist eine Bausparkasse.
[2] Im Juli 2020 versandte die Bekl Kündigungsschreiben an rd 1.700 Bausparer, die die Anwartschaft auf ein Bauspardarlehen (sog Zuteilungsreife) erfüllt und dieses seit über zehn Jahren nicht in Anspruch genommen hatten. Diese lauteten:
„[…] Vielen Dank, dass Sie am XX.XX.200X einen Bausparvertrag...