Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Homeoffice: Aufwandersatz, Arbeitszeiterfassung und Versetzung
Eine Analyse der aktuellen Judikatur sowie ein Ausblick auf mögliche gesetzliche Änderungen
Das Homeoffice-Maßnahmenpaket des Jahres 2021 ist mit einer erstmaligen Definition von Homeoffice an sich sowie diversen weiteren Gesetzesänderungen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht mit bzw in Kraft getreten. Seitens des BMAW wurde eine Evaluierung des Rechtsbestands durchgeführt, um allfällige Änderungsnotwendigkeiten zu identifizieren. Bei Redaktionsschluss war jedoch noch unklar, was genau am Gesetzesbestand geändert werden wird. Ergänzend ergingen in jüngerer Zeit drei höchstgerichtliche Entscheidungen, die sich mit Detailfragen zur Arbeit im Homeoffice auseinandergesetzt haben. Diese – und deren Auswirkung auf die künftige Praxis – werden in der Folge analysiert.
1. Einleitung
Die Zunahme von Homeoffice-Tätigkeiten aufgrund und im Nachgang der COVID-19-Pandemie sowie das schlussendlich 2021 in Kraft getretene Homeoffice-Maßnahmenpaket haben für eine Vielzahl an Literatur gesorgt. Die Fragen des Aufwandersatzes und der Arbeitszeit(erfassung), aber auch die potenziellen Möglichkeiten der Arbeitsplatzverlegung durch Weisung und/oder Vertragsvorbehalt wurden sehr intensiv diskutiert.
Der OGH hatte sich nun mit diesen drei Themenkreisen zu befassen. Wie die Deta...