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Arnold

Stiftungshandbuch 2013

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2068-8

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Stiftungshandbuch 2013 (2. Auflage)

S. 1207 Stiftungsvorstand

7.1 Mitgliederzahl

7/1

Der Stiftungsvorstand muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Eine Obergrenze der Organmitglieder enthält das PSG nicht. Zwei der Mitglieder müssen (unabhängig von der Gesamtzahl der Mitglieder) ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der EU bzw in Vertragsstaaten des EWR haben.

Dem Stifter steht es frei, in der Stiftungsurkunde nähere Regelungen über die Anzahl der Mitglieder des Stiftungsvorstands zu treffen, soweit er damit die Untergrenze von drei Organwaltern nicht unterschreitet. So kann er eine fixe Zahl an Mitgliedern des Stiftungsvorstands festsetzen (zB „Der Stiftungsvorstand besteht aus vier Mitgliedern“), ebenso können Ober- und/oder Untergrenzen (soweit diese die Zahl von drei nicht unterschreiten) festgelegt werden (zB „Der Stiftungsvorstand besteht aus vier bis sechs Mitgliedern“). Denkbar wäre es auch, lediglich die Mindestanzahl anzuheben („Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern“).

7/2

Wird die gesetzliche oder in der Stiftungserklärung festgelegte Mitgliederanzahl unterschritten, ist eine Nachbesetzung vorzunehmen. Gegebenenfalls greift hier auch die subsidiäre Zuständigkeit des Gerichtes nach § 27 Abs 1 PSG (weiterführend Rz 7...

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