Handbuch Immobilienverwaltung in der Praxis
2. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 40810. Bundesgesetzliche Regelungen
In der täglichen Verwaltungspraxis sind viele bundesgesetzliche Regelungen relevant und es werden nachfolgend die für Immobilienverwaltungen wesentlichen Teilbereiche einzelner Gesetze in den nächsten Abschnitten erörtert.
10.1. Heizkostenabrechnungsgesetz
Gem § 3 HeizKG gilt dieses Bundesgesetz für die Aufteilung der Heiz- und Warmwasserkosten in Gebäuden und wirtschaftlichen Einheiten mit mindestens vier Nutzungsobjekten, die einerseits durch eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage mit Wärme versorgt werden und andererseits mit Vorrichtungen zur Ermittlung der Verbrauchsanteile ausgestattet sind oder nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, nach anderen Rechtsvorschriften oder auf Grund vertraglicher Verpflichtungen auszustatten sind.
Wird durch eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage Wärme sowohl für die Heizung als auch für Warmwasser bereitgestellt, so hat der Wärmeabgeber die Heiz- und Warmwasserkosten gem dem Wärmeverbrauch für die Heizung einerseits und für das Warmwasser andererseits nach den Ergebnissen der Erfassung (Messung) des jeweiligen Wärmeteilverbrauchs durch den Stand der Technik entsprechende Vorrichtungen oder, wenn dies nicht mög...