Praxishandbuch Immobilienrecht
2. Aufl. 2017
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S. 1525. Baurecht und Superädifikate
5.1. Bauen auf fremdem Grund
5.1.1. Sinn und Zweck
In welcher rechtlichen Ausgestaltung auch immer das Ziel erreicht wird, ein Gebäude auf einem fremden Grundstück zu haben, so gab und gibt es dafür vielfältige Beweggründe.
Ein Grundeigentümer beabsichtigt keinesfalls das Eigentum an seiner Liegenschaft abzugeben, verfolgt auch keine eigene Absicht zu deren Bebauung, steht aber einer - wertschöpfenden - Nutzung (innerhalb eines befristeten Zeitraums) durchaus nicht abgeneigt gegenüber. Dem gegenüber stehen die Interessen möglicher Vertragspartner, welche ein für bestimmte Zwecke nutzbares Gebäude benötigen, dieses aus guten Gründen im Eigentum bewirtschaften (und nicht in Bestand nehmen) wollen oder sich ganz grundsätzlich nicht in der Lage sehen, eine geeignete Liegenschaft zu erwerben.
Nach einer Phase in den letzten ein bis zwei Jahrzehnten, in der es schien, als habe sich dieses Instrument überholt und an Bedeutung eingebüßt, ist zur Zeit so etwas wie eine „Renaissance“ des Bauens auf fremdem Grund zu beobachten. Vom Ein- oder Mehrfamilienhaus über Supermärkte und Einkaufszentren bis hin zur Entwicklung ganzer Stadtteile wird wieder vermehrt auf entspr...