Praxishandbuch Immobilienrecht
1. Aufl. 2014
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S. 146V. Baurecht und Superädifikate
A. Bauen auf fremdem Grund
1. Sinn und Zweck
In welcher rechtlichen Ausgestaltung auch immer das Ziel erreicht wird ein Gebäude auf einem fremden Grundstück zu haben, so gab und gibt es dafür vielfältige Beweggründe.
Ein Grundeigentümer beabsichtigt keinesfalls das Eigentum an seiner Liegenschaft abzugeben, verfolgt auch keine eigene Absicht zu deren Bebauung, steht aber einer - wertschöpfenden - Nutzung (innerhalb eines befristeten Zeitraums) durchaus nicht abgeneigt gegenüber. Dem gegenüber stehen die Interessen möglicher Vertragspartner, welche ein für bestimmte Zwecke nutzbares Gebäude benötigen, dieses aus guten Gründen im Eigentum bewirtschaften (und nicht in Bestand nehmen) wollen oder sich ganz grundsätzlich nicht in der Lage sehen, eine geeignete Liegenschaft zu erwerben.
2. Historische Entwicklung
Nach klassisch römisch-rechtlicher Auffassung bewirkt eine dauernde Verbindung von Materie mit dem Raum das Aufgehen der bisherigen rechtlichen Beziehung in der Herrschaft über das Grundstück. Wird demnach ein Gebäude mit einem Grundstück in dauernde Verbindung gebracht, so verliert dieses Gebäude seine rechtliche Selbständigkeit; ein Vorgang, der im gem...