Praxishandbuch Immobilienrecht
1. Aufl. 2014
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S. 1
A. Liegenschaftserwerb
1. Einführung/Begriffsbestimmung
a) Einführung in das allgemeine Liegenschaftsrecht (ABGB)
Beim Immobilienrecht, insbesondere bei dem Liegenschaftserwerb, nimmt das allgemeine Liegenschaftsrecht, das im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt ist, eine wichtige Rolle ein. Aus dem im ABGB geregelten Privatrecht ergibt sich zum einen die sachenrechtliche Einordnung von Liegenschaften, aus der verschiedene Konsequenzen für den Liegenschaftserwerb folgen, zum anderen stellt das ABGB auch spezielle Regelungen zum Erwerb von Liegenschaften auf. Dieses Kapitel beschreibt zunächst die grundlegenden Fachbegriffe, geht auf den Eigentumsbegriff ein und erklärt den Liegenschaftserwerb. Daneben werden die dinglichen Beschränkungen des Eigentums beschrieben, die beim Liegenschaftskauf eine Rolle spielen können.
b) Einführung in das Sachenrecht
Das Sachenrecht ist jener der Teil des Bürgerlichen Rechts, der sich mit den Rechtsbeziehungen an einer Sache beschäftigt. Es geht im Sachenrecht darum, wem „Sachen“ gehören, wer sie beherrschen und wer über sie verfügen darf. Das allgemeine Sachenrecht ist in den §§ 285–530 ABGB geregelt, für Liegenschaften existieren daneben Sondervorschriften i...