Der Zweitwohnsitz im österreichischen Recht
3. Aufl. 2017
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S. 71Anhang: Rechtsquellenregister
Die unten angeführten 70 ausgewählten Rechtsquellen (gesetzliche Vorschriften und höchstgerichtliche Entscheidungen) bieten einen Überblick zur aktuellen Rechtslage beim Erwerb und bei der Nutzung eines Freizeit- oder Zweitwohnsitzes in Österreich:
R 1
§ 13 Abs 1 TROG: Freizeitwohnsitze sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken verwendet werden.
§ 5 Z 16 SROG: Ein Zweitwohnsitz ist jeder Wohnsitz, der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird, ausgenommen ist die Verwendung für die touristische Beherbergung, land- oder forstwirtschaftliche Betriebszwecke und für Zwecke der notwendigen Pflege und Betreuung von Menschen.
§ 19 StGVG: Unter einem Zweitwohnsitz ist ein Wohnsitz zu verstehen, der ausschließlich oder überwiegend dem vorübergehenden Wohnbedarf zum Zwecke der Erholung oder Freizeitgestaltung dient.
§ 2 Abs 6 OÖGVG: Ein Freizeitwohnsitz einer Person im Sinn dieses Landesgesetzes ist bzw. wird in einem ...