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Manfred König

Der Zweitwohnsitz im österreichischen Recht

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3689-4

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Der Zweitwohnsitz im österreichischen Recht (3. Auflage)

S. 45IX. Behörden und Verfahren

Zum Vollzug der Landesgrundverkehrsgesetze in Österreich sind überwiegend eigene Behörden mit Tribunalqualität iSd Art 6 MRK eingerichtet, da Grundverkehr in den Kernbereich der civil rights fällt. Bei Grundverkehrsangelegenheiten hängt die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts und somit die Änderung der zivilrechtlichen Ansprüche der Vertragsparteien im grünen Grundverkehr und im Ausländergrundverkehr von einer behördlichen Genehmigung ab. Da in diesen Fällen einschließlich der Bewilligung von Freizeitwohnsitzen Regelungen des öffentlichen Rechts für den Ausgang ziviler Rechte unmittelbar bestimmend sind, muss daher die Vollziehung des Grundverkehrs im Einklang mit den in Art 6 MRK verbrieften Garantien der Behördenorganisation und des Verfahrens erfolgen.

Die landesgesetzlich zuständigenGrundverkehrsbehörden müssen bestimmten Anforderungen an die Unabhängigkeit entsprechen. Es genügt, wenn in letzter Instanz ein Tribunal mit voller Kognitionsbefugnis Entscheidungen der Unterinstanzen über civil rights nicht nur kassatorisch, sondern voll nachprüfen kann. Die Landesgrundverkehrsbehörden letzter Instanz (Landesverwaltungsgericht, Grundverkehrslandeskommission bzw ...

Der Zweitwohnsitz im österreichischen Recht

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