Handbuch Verlassenschaftsverfahren
2. Aufl. 2017
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S. 80VII. Internationales Erbrecht
A. Einleitung
Kaum eine zivilrechtliche Materie hat in den letzten beiden Jahren derart durchgreifende Änderungen erfahren wie das Erbrecht und das internationale Erbrecht. Während das Inkrafttreten der EuErbVO das internationale Erbrecht völlig neu regelt, hat innerstaatlich das ErbRÄG 2015 zahlreiche Neuerungen gebracht.
Hinweis: Zahlreiche wertvolle Informationen zum Erbrecht der Mitgliedstaaten der EU finden Sie unter www.successions-europe.eu.
B. Alte Rechtslage
Lit: Deixler-Hübner/Schauer, Kommentar zur EU-Erbrechtsverordnung (2015); Heiss in Gruber/Kalss/Müller/Schauer, Erbrecht und Vermögensnachfolge, § 40; Rechberger/Zöchling-Jud (Hrsg), Die EU-Erbrechtsverordnung in Österreich (2015); Schauer/Scheuba, Europäische Erbrechtsverordnung (2013)
Für alle jene Verlassenschaftsverfahren, bei denen der Verstorbene vor dem verstorben war, ist nach wie vor die alte Rechtslage maßgeblich, die aus diesem Grund kurz wiedergegeben werden soll. Dabei ist zunächst zu klären, ob Österreich für eine Verlassenschaftsabhandlung zuständig ist, in weiterer Folge aber auch, welches materielle Recht anzuwenden ist.
1. Inländische Gerichtsbarkeit
Lit: Bajons, Die OG...