Handbuch Verlassenschaftsverfahren
2. Aufl. 2017
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S. 1I. Überblick
Das Erbrecht ist die Summe jener Normen, die bestimmen, wer Erbe nach einer verstorbenen Person wird. Diese Normen werden unterteilt in das materielle Erbrecht, das regelt, welche Personen (zu welchen Teilen) Erben werden und welche Rechtsfolgen die Erbschaft hat, und das formelle Erbrecht, das das Verfahren zum Erbschaftserwerb regelt. Das materielle Erbrecht ist überwiegend im ABGB geregelt, das formelle Erbrecht überwiegend im AußStrG, wobei es hier aufgrund der engen Verzahnung teilweise Überschneidungen gibt.
Das dem Einantwortungsprinzip folgende Verlassenschaftsverfahren hat in Österreich eine lange Tradition. Im Unterschied zu anderen Rechtsordnungen fällt die Verlassenschaft nach österreichischem Verfahrensrecht den Erben nicht unmittelbar mit dem Tod des Verstorbenen zu. Vielmehr werden in einem gerichtlichen Verfahren die richtigen Erben ermittelt und auch sonst zahlreiche Schritte gesetzt, die dem Schutz der Verlassenschaft, der Sicherung der Rechte der potenziellen Erben, insgesamt dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit dienen. Demgemäß ist in § 797 ABGB normiert, dass niemand eine Erbschaft eigenmächtig in Besitz nehmen darf.
Erst durch einen gerichtlichen Beschluss wird der...