Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer
1. Aufl. 2019
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S. 269 Beispiel 30: Beteiligungsveräußerung
Normen: § 13 Abs 3 KStG, § 13 Abs 4 KStG
Erlässe: StiftR 2009 Rz 111 bis 123, KStR 2013 Rz 1202 und 1573 bis 1575
Deskriptoren: Privatstiftungsbesteuerung, Übertragung stiller Reserven, steuerfreier Betrag, Übertragungsrücklage, Beteiligungsveräußerung, Zwischensteuer
1. Fall
Die XY-Privatstiftung ist eine Privatstiftung iSd § 5 Z 11 KStG, die gegenüber dem Finanzamt sowohl ihre Stiftungsurkunde als auch ihre Stiftungszusatzurkunde in ihrer aktuellen Fassung offengelegt hat.
Die XY Privatstiftung wurde von Herrn XY im Jahr 2010 errichtet. Im Zuge der Stiftung hat Herr XY eine Beteiligung iHv 50 % an der österreichischen XY GmbH (Anschaffungskosten beim Stifter: MEUR 1,2 inkl Anschaffungsnebenkosten iHv MEUR 0,2; Bewertung im Zeitpunkt der Zuwendung an die Privatstiftung: MEUR 2,5) und eine Beteiligung iHv 30 % an der niederländischen XY B.V. (Anschaffungskosten beim Stifter: MEUR 3,0; Bewertung im Zeitpunkt der Zuwendung an die Privatstiftung: MEUR 3,5) zugewendet. Sowohl die XY GmbH als auch die XY B.V. betreiben einen operativen Handel mit Sportwaren. Die niederländische B.V. ist einer österreichischen GmbH vergleichbar und unterliegt einer der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbaren Steuer.
Im Ja...