Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer
1. Aufl. 2019
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S. 191 Beispiel 22: Aufwendungen iZm Einlagen und Gründungskosten
Normen: § 11 Abs 1 Z 1 KStG
Erlässe: KStR 2013 Rz 479, 806, 1249–1251
Deskriptoren: Abzugsgebot, Aufwendungen iZm Einlagen, Gründungskosten
1. Fall
Frau Mair und Herr Huber wollen gemeinsam ein Handelsunternehmen gründen. Zur Minimierung ihrer persönlichen Haftung entscheiden sie sich zur Gründung der M & H GmbH (Stammkapital EUR 35.000). Im Gesellschaftsvertrag der M & H GmbH wird die Übernahme von Gründungskosten iHv insgesamt EUR 3.500 durch die M & H GmbH festgelegt. Folgende Kosten sind bei der Gründung tatsächlich angefallen und wurden von der M & H GmbH beglichen:
Vertragserrichtung und Notar: EUR 1.000
Rechtsberatung: EUR 1.000
Firmenbucheintragung und Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung: EUR 200
Gewerbeanmeldung: EUR 500
„Gründerlohn“ an Frau Mair und Herrn Huber: jeweils EUR 1.500 (der fremdübliche Aufwandersatz für die Gründung beträgt jeweils EUR 500)
Anlässlich der Unternehmensgründung fielen zudem Kosten für eine betriebswirtschaftliche Beratung durch einen Steuerberater iHv EUR 1.000 an, die ursprünglich die M & H GmbH übernehmen hätte sollen. Um die Kosten für die M & H GmbH jedoch möglichst gering zu halten, entschließt sich Herr H...