Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer
1. Aufl. 2019
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S. 13 Beispiel 2: Typenvergleich
Normen: § 1 Abs 2 und Abs 3 KStG
Erlässe: KStR 2013 Rz 130 bis 135
Deskriptoren: Vergleichbarkeit einer ausländischen Gesellschaftsform mit inländischen Gesellschaftsformen, Körperschaftsteuersubjekt, Typenvergleich
1. Fall
Die amerikanische „Special Real Estate Invest LLC“ hält in ihrem Eigentum eine inländische Wohnung und vermietet diese Wohnung. Die LLC (Limited Liability Company) zeigt – auf Basis des ausländischen Gesellschaftsvertrags und des sonst geltenden ausländischen Gesellschaftsrechts – folgende gesellschaftsrechtliche Merkmale:
Die Gesellschaftsform ist ein eigenständiger Rechtsträger und hat Rechtsfähigkeit. Sie wird auch in ein ausländisches Register eingetragen.
Es gibt zwar kein gesetzlich zwingendes Mindestkapital, jedoch wurde im Gesellschaftsvertrag eine Einlageverpflichtung für die Gesellschafter iHv EUR 1.000.000 vorgesehen, die auch vollständig aufgebracht wurde und für die Investitionen in Immobilien (neben einer Fremdfinanzierung) verwendet wird.
Nur die beiden Gesellschafter sind geschäftsführungs- und vertretungsbefugt. Grundsätzlich würde das ausländische Gesellschaftsrecht im Hinblick auf die Geschäftsführung und Vertretung jedoch einen sehr weitreichenden Gest...