Praxis der Konzernrechnungslegung
4. Aufl. 2016
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S. 87923. Konzernlagebericht
Beim Lagebericht nach UGB bestehen keine inhaltlichen Unterschiede zwischen dem Lagebericht zum Einzelabschluss und dem zum Konzernabschluss. Zu beachten ist allerdings, welche Tochterunternehmen in den Konzernlagebericht einbezogen werden müssen.
Weiters besteht die Möglichkeit, den Konzernlagebericht mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammenzufassen.
Die Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernlageberichts gemäß § 267 UGB betrifft auch Unternehmen, die gemäß Verordnung der Europäischen Union einen internationalen Konzernabschluss erstellen müssen oder die einen befreienden internationalen Konzernabschluss gemäß § 245a UGB erstellen.
§ 267 Abs 1–3 UGB zum Konzernlagebericht haben beinahe denselben Wortlaut wie die entsprechenden Absätze zum Lagebericht zum Einzelabschluss, sodass sich inhaltlich keine Unterschiede gegenüber dem Lagebericht zum Einzelabschluss einer großen Kapitalgesellschaft ergeben.
Nähere Erläuterungen zur Berichterstattung im Lagebericht enthält eine AFRAC-Stellungnahme vom Juni 2009.
23.1. Die Pflicht zur Konzernlageberichterstellung
Für die Pflicht zur Erstellung eines Konzernlageberichts bestehen keine zusätzlichen Ausnahmen, das heißt alle Unternehmen, die einen Konze...