Praxis der Konzernrechnungslegung
4. Aufl. 2016
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S. 63117. Erwerb und Veräußerung von Anteilen
Werden Anteile an anderen Unternehmen neu erworben oder veräußert, muss geprüft werden, ob es dadurch zu einer Änderung bei der Einordnung dieses Unternehmens im Stufenbau des Konsolidierungskreises kommt; nur dann liegt eine eigentliche Änderung im Konsolidierungskreis vor und es kommt zu einem geänderten Einbezug der gesamten Anteile in den Konzernabschluss.
Wenn hingegen zusätzliche Anteile an einem assoziierten, Gemeinschafts- oder Tochterunternehmen erworben oder Teile bestehender Anteile veräußert werden und es bei der Einstufung als assoziiertes, Gemeinschafts- bzw Tochterunternehmen bleibt, liegt eine Form des Anteilserwerbs bzw der Anteilsveräußerung vor; die übrigen Anteile bleiben dadurch unberührt.
Um einen kompletten Überblick über alle Möglichkeiten beim Erwerb oder der Veräußerung von Anteilen an anderen Unternehmen zu geben, werden im folgenden Kapitel aber beide Varianten behandelt.
Für den Einbezug von Anteilen an anderen Unternehmen in den Konzernabschluss gibt es vier verschiedene Möglichkeiten: Die Bewertung als Finanzinstrument, den Einbezug at Equity, die anteilsmäßige Einbeziehung und die Vollkonsolidierung. Somit ergeben ...