Praxis der Konzernrechnungslegung
4. Aufl. 2016
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S. 52414. Endkonsolidierung
Bei Ausscheiden eines Tochterunternehmens aus dem Konsolidierungskreis kann nicht einfach so vorgegangen werden, dass der Einzelabschluss des betroffenen Tochterunternehmens nicht mehr in den Summenabschluss aufgenommen wird.
In den vergangenen Konzernabschlüssen wurden ja für dieses Tochterunternehmen erfolgswirksame Buchungen vorgenommen, die zu einem Unterschied in den Ergebnissen und damit auch in den Ergebnisvorträgen geführt haben; daneben hat sich das Konzernergebnis und der Ergebnisvortrag auch durch die Ergebnisse des Tochterunternehmens selbst verändert.
Diese ergebniswirksamen Buchungen müssen auch nach dem Ausscheiden eines Tochterunternehmens noch berücksichtigt werden. Im Jahr des Ausscheidens werden somit die Konzerngewinn- und -verlustrechnung und der Ergebnisvortrag im Konzern noch einmal durch das ausgeschiedene Tochterunternehmen beeinflusst; die Konzernbilanz ist hingegen identisch mit der Bilanz, die sich durch die verbleibenden Konzernunternehmen ergibt.
Da alle erfolgswirksamen Buchungen bis in das Jahr der Endkonsolidierung nachgezogen werden müssen, sind neben den Ergebnissen, die beim Tochterunternehmen erzielt wurden, die Kapitalkonsolid...