Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch
15. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 4446. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung gem § 231
Der Gesamtaufbau der Gewinn- und Verlustrechnung und die wesentlichen Änderungen durch das RÄG 2014 wurden bereits im Abschnitt 3.734.1 und 3.734.1 behandelt; anschließend werden die einzelnen Posten nach dem Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren erläutert.
Zu bemerken ist, dass das Gliederungsschema gem § 231 zwar nur für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben ist, jedoch in der Regel auch von Einzelunternehmen und Personengesellschaften eingehalten wird.
6.1 Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gem § 231 Abs 2
6. Die Ertragsposten (Z 1-4)
Umsatzerlöse;
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen;
andere aktivierte Eigenleistungen;
sonstige betriebliche Erträge:
Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen,
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen,
übrige;
6.111 Umsatzerlöse (Z 1)
Gem § 189a Z 5 sind Umsatzerlöse
die Beträge, die sich aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie von sonstigen direkt mit d...