Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 3
1. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 233. Die gesetzliche Verpflichtung gem §§ 243 und 267 UGB zur Darstellung von Kennzahlen im Lagebericht
Mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz (ReLÄG) 2004 gab der Gesetzgeber dem Lagebericht durch die Verpflichtung zur angemessenen Analyse des Geschäftsverlaufes einschließlich des Geschäftsergebnisses und zur Darstellung finanzieller und nicht finanzieller Leistungsindikatoren zusätzliches Gewicht.
Bereits vorher wurden mit der Rechnungslegungsreform 1990, dem EUGesellschaftsrechtsänderungsgesetz (GesRÄG) 1996, dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 1997 und dem Fair Value-Bewertungsgesetz 2003 wesentliche Schritte zur Verbesserung der Informationsfunktion des zu veröffentlichenden Jahresabschlusses gesetzt. Weitere Verbesserungen erfolgten mit dem Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008. Dem Gesetzgeber lag und liegt daran, die Stellung des externen Bilanzadressaten in Form der Investoren, Gläubiger und Arbeitnehmer, aber auch der interessierten Öffentlichkeit gegenüber dem Bilanzersteller im Hinblick auf eine frühere Erkennung der Unternehmensentwicklung zu stärken.
Die mit der Umsetzung der Modernisierungsrichtlinie durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz (ReLÄG) 2004 in das UGB aufgeno...