Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 1
14. Aufl. 2013
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S. 4778. Der Lagebericht gem § 243
8.1 Entwicklung des Lageberichtes bis 2010
Im Zuge der Umsetzung der Fair-Value-Richtlinie und der Modernisierungsrichtlinie wurden die in § 243 geregelten Vorschriften über den Lagebericht wesentlich erweitert und ergänzt. Diese Ergänzung betrifft unter anderem die Risikoberichterstattung mit der Beschreibung jener wesentlichen Risiken und Unsicherheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Eine weitere Ergänzung erfolgte 2006 durch die Hinzufügung des § 243a. Weitere Änderungen ergaben sich durch das URÄG 2008 und das AktRÄG 2009 mit dem § 243a Abs 2 und § 243b. Diese betreffen die Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontrollsystems und das Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, den Corporate Governance-Bericht und die Einführung eines Zwischenlageberichtes gem § 87 Abs 1 Börsegesetz.
8.2 Gesetzliche Vorschriften zum Lagebericht
Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf, einschließlich des Geschäftsergebnisses, und die Lage des Unternehmens so darzustellen, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird, und die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausges...