Praxishandbuch Hausdurchsuchung
1. Aufl. 2018
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S. 996. Die Hausdurchsuchung im Kartellrecht
Die Hausdurchsuchung als schärfste kartellbehördliche Ermittlungsbefugnis hat in Österreich in den vergangenen Jahren sowohl quantitativ, als auch qualitativ stark an Bedeutung gewonnen. Das zeigt sich sowohl anhand der enorm hohen Anzahl von Hausdurchsuchungen, die die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) insbesondere seit 2012 durchgeführt hat, als auch anhand des im Oktober 2017 veröffentlichten - international ausgezeichneten - Leitfadens der Behörde, mit dem die von der BWB erworbene praktische Erfahrung konsolidiert und näher erläutert wird.
Neben den im WettbG grundgelegten Zuständigkeiten der BWB ist aber auch die Europäische Kommission auf Grundlage der VO 1/2003 befugt, in Österreich Hausdurchsuchungen durchzuführen. Somit ist in nationalen Verfahren zur Ermittlung von Wettbewerbsverstößen die BWB, in EU-Verfahren die Europäische Kommission zur Durchführung von Hausdurchsuchungen (im EU-Verfahren Nachprüfungen genannt) befugt. In diesem Kapitel wird daher soweit geboten an geeigneter Stelle auf die Unterschiede zwischen den Verfahren und Befugnissen der beiden Behörden hingewiesen.
6.1. Anordnung des Hausdurchsuchungsbefehls
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