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Die EU-Taxonomie
Welche Maßnahmen müssen von Unternehmen bezüglich der Vorgaben der EU-Taxonomie gesetzt werden?
Das Inkrafttreten der EU-Taxonomie als Klassifizierungssystem für „grüne“ Unternehmenstätigkeiten stellt einen maßgeblichen Schritt zur Förderung von Finanzströmen an nachhaltige Unternehmen dar. Es ist eine Herausforderung für Unternehmen, die neuen Berichterstattungspflichten umzusetzen, aber im Optimalfall nutzen sie auch die Chancen, die sich daraus ergeben. In den kommenden Jahren wird sich der Anwendungsumfang der EU-Taxonomie noch erweitern und auch nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen werden betroffen sein.
1. Die EU-Taxonomie
Die EU-Kommission hat sich mit dem europäischen Green Deal ambitionierte Ziele gesetzt und die damit verbundenen Maßnahmen werden sich maßgeblich auf Unternehmen des Finanzsektors als auch der Realwirtschaft innerhalb Europas auswirken.
Um die EU-Klimaziele für 2030 – die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent – zu erreichen und damit die EU ihrer Verpflichtung, ein klimaneutrales Europa bis 2050 zu verwirklichen, nachkommt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Finanzmittel in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten gelenkt werden. Damit sollen die Volkswirtschaften, Unternehmen und Gesellschaften als Ganzes widerstandsfähiger gegen Klim...