Geldwäscheprävention für Wirtschaftstreuhänder
1. Aufl. 2019
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S. 456. Feststellung und Überprüfung von wirtschaftlichen Eigentümern
Im Abschnitt 4.1. wurden die Sorgfaltspflichten betreffend die Feststellung und Überprüfung von wirtschaftlichen Eigentümern und die Ergreifung angemessener Maßnahmen zum Verständnis der Eigentums- und Kontrollstruktur bereits erörtert. Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, mit welchem die 4. Geldwäscherichtlinie umgesetzt wurde, sind diesbezüglich Konkretisierungen erfolgt, welche von den bisherigen diesbezüglichen Vorschriften abweichen. Gleichzeitig bringt das Angebot von erweiterten Auszügen in Standardfällen erhebliche Erleichterungen mit sich, sodass Sorgfaltspflichten schneller und mit höherer Rechtssicherheit erfüllt werden können.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch der Erlass des Bundesministerium für Finanzen zur Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl I 2017/136 (WiEReG BMF-Erlass). Hilfreich in diesem Zusammenhang ist auch die umfangreiche Beispielsammlung des Bundesministeriums für Finanzen, bei der Sie für eine Vielzahl an Beispielen die Rechtsmeinung der Registerbehörde einsehen können.
Geführt wird das Register der wirtschaftlichen Eigentümer durch die im Bundesministerium für Fi...