Finanzstrafrecht 2014
1. Aufl. 2015
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Roman Leitner
S. 142I. Aufgabenstellung und Themenabgrenzung
Bei Planung und Umsetzung komplexer steueroptimierender Gestaltungen insbesondere im Zusammenhang mit Rechtsträgern in Offshore-Destinationen wird die Architektur derartiger Gestaltungen kaum isoliert vom Steuerpflichtigen bzw von den Organen der steuerpflichtigen Körperschaft bestimmt sein, sondern regelmäßig von einschlägigen Steuerexperten. Auch wenn vielfach der Anstoß, eine entsprechende Struktur in Erwägung zu ziehen, vom Mandanten ausgehen wird, so werden in der Regel beauftragte Steuerexperten die Federführung, jedenfalls aber die Detailausgestaltung derartiger Strukturen übernehmen. Kommt es durch Einschaltung derartiger Strukturen zu Steuerverkürzungen und werden strafrechtliche Vorwürfe erhoben, stellt sich die Frage, wer dafür die Verantwortung trägt - der Berater oder der Mandant -, und beginnt oftmals das beiderseitige Bemühen der Abschiebung der Verantwortung auf den jeweils anderen.
Ziel des vorliegenden Beitrages ist es abzuklären, von welchen Faktoren die Verantwortlichkeit des Beraters bzw des Mandanten für im Zusammenwirken verursachte Abgabenverkürzungen abhängt und wer unter welchen Voraussetzungen worauf ver...