Finanzstrafrecht 2014
1. Aufl. 2015
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S. 3I. Begriff
Der Begriff Offshore-Gesellschaft kommt vermutlich daher, dass manche Jurisdiktionen, die eine Steuerpflicht nach dem Territorialitätsprinzip kennen, Aktivitäten außerhalb ihres Territoriums („offshore“) anders - günstiger - als „Onshore“-Aktivitäten besteuern. Damit erscheinen solche Gesellschaften zur Abwicklung von Offshore-Aktivitäten attraktiv, weil ihre Gewinne in der Jurisdiktion, in der die Offshore-Gesellschaft ansässig ist, niedrig oder gar nicht besteuert werden. Ein typisches Beispiel für eine Offshore-Jurisdiktion ist Hongkong, wo Gewinne aus Onshore-Aktivitäten steuerpflichtig sind, Gewinne aus Offshore-Aktivitäten hingegen steuerfrei. Mittlerweile versteht man unter Offshore-Gesellschaften ganz allgemein Gesellschaften in niedrig oder gar nicht besteuernden Jurisdiktionen und unter Offshore-Strukturen solche Gestaltungen, bei denen mittels Einsatz von Offshore-Gesellschaften steuerlich vorteilhafte Ergebnisse angestrebt werden.
Eine Offshore-Gesellschaft kann jegliche Tätigkeit ausüben und damit alle Arten von Einkünften erzielen (mit Ausnahme von solchen aus unselbständiger Arbeit). Mit dem Begriff Offshore-Gesellschaft ist daher nichts darüber ausgesagt, o...