Finanzstrafrecht 2013
1. Aufl. 2014
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S. 199Rechtsprechungs- und Literaturüberblick mit Anmerkungen - Oktober 2012 bis September 2013
Die Zusammenstellung der Entscheidungen und Literaturhinweise folgt dem Inhaltsverzeichnis des Standardwerks Leitner/Toifl/Brandl, Österreichisches Finanzstrafrecht3 (2008).
A) Zum Allgemeinen Teil des FinStrG
Zu A) 1.2.3.8
Haftung von Wirtschaftstreuhändern, Rechtsanwälten und Notaren für Abgabenschulden ihrer Mandanten
Voraussetzung für eine Haftungsinanspruchnahme eines Wirtschaftstreuhänders, Notars oder Rechtsanwaltes nach § 9 Abs 2 BAO ist, dass dieser mit der Vertretung nach § 83 BAO betraut wurde, schuldhaft Vertreterpflichten verletzt wurden, die Ausübung der Vertretungsmacht gleichzeitig auch die Ausübung des Berufs des Wirtschaftstreuhänders, Notars oder Rechtsanwaltes war und es sich um eine Verletzung seiner Berufspflichten handelt. Zudem muss die im Rahmen der Vertretungsmacht auferlegte Pflicht schuldhaft verletzt und dadurch die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld verursacht worden sein.
Wurde beispielsweise dem Wirtschaftstreuhänder zwar eine abgabenrechtliche Verpflichtung übertragen, war diese jedoch nicht gegenüber der Abgabenbehörde nach außen wahrzunehmen und wurde sie auch nicht wahrgenommen, so kann ei...