Finanzstrafrecht 2013
1. Aufl. 2014
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Veröffentlichte Entscheidungen und Publikationen von 10/2012 bis 9/2013 – zusammengestellt von Mag. Rainer Brandl, Hon.-Prof. Dr. Roman Leitner, Mag. Norbert Schrottmeyer sowie Gerald Gagstädter LL.B. und Mag. Petra Marek
Die Zusammenstellung der Entscheidungen und Literaturhinweise folgt dem Inhaltsverzeichnis des Standardwerks Leitner/Toifl/Brandl, Österreichisches Finanzstrafrecht3 (2008).
A) Zum Allgemeinen Teil des FinStrG
Zu A) 1.2.3.8
Haftung von Wirtschaftstreuhändern, Rechtsanwälten und Notaren für Abgabenschulden ihrer Mandanten
Voraussetzung für eine Haftungsinanspruchnahme eines Wirtschaftstreuhänders, Notars oder Rechtsanwaltes nach § 9 Abs 2 BAO ist, dass dieser mit der Vertretung nach § 83 BAO betraut wurde, schuldhaft Vertreterpflichten verletzt wurden, die Ausübung der Vertretungsmacht gleichzeitig auch die Ausübung des Berufs des Wirtschaftstreuhänders, Notars oder Rechtsanwaltes war und es sich um eine Verletzung seiner Berufspflichten handelt. Zudem muss die im Rahmen der Vertretungsmacht auferlegte Pflicht schuldhaft verletzt und dadurch die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld verursacht worden sein.
Wurde beispielsweise dem Wirtschaftstreuhänder zwar eine abgabenrechtliche Verpflichtung übert...