Finanzstrafrecht 2013
1. Aufl. 2014
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I. S. 25 Themenabgrenzung
Das „Abkommen zwischen der Republik Österreich und der schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt“ (Steuerabkommen CH-AT) ist am in Kraft getreten, jenes mit Liechtenstein (Steuerabkommen FL-AT) mit .
Die Abkommen sollen nicht nur die künftige Besteuerung von in der Schweiz oder Liechtenstein erzielten Kapitaleinkünften durch Erhebung einer Abgeltungssteuer sicherstellen, sondern auch eine abgabenrechtliche und strafrechtliche Bereinigung von in der Vergangenheit bewirkten Abgabenverkürzungen in Zusammenhang mit in der Schweiz oder Liechtenstein veranlagtem Vermögen herbeiführen. Beide Steuerabkommen sehen vor, dass die Nachversteuerung entweder durch Einmalzahlung oder freiwillige Meldung erfolgt. Die nachfolgenden Darstellungen konzentrieren sich in erster Linie auf die Kommentierung der strafrechtlich relevanten Regelungen des jeweiligen Steuerabkommens. Zur Verdeutlichung des Gesamtzusammenhanges dieser Regelungen wird vorweg auf Wesen und Zweck des Steuerabkommens sowie auf die zentralen Regelungen im Überblick eingegangen.
Wird auf konkrete Artikel des Steuerabkommens Bezug genomm...