Finanzstrafrecht 2012
1. Aufl. 2013
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S. 165Die Auseinandersetzung mit der Frage der Geldwäscherei im Kontext von Steuerberatung und Steuerstrafverteidigung wird von Beratern wegen einer Vielzahl von Unwägbarkeiten oftmals als unangenehm, als lästig empfunden. Insbesondere die Geldwäsche-Compliance sehen viele Berufsberechtigte als sinnlos vertane Zeit an, weil sie sich schlicht nicht betroffen fühlen; sie haben mit schwerer, organisierter Kriminalität keine Berührungspunkte. Doch verstellt diese Sichtweise den Blick auf Gefahren von erheblicher praktischer Bedeutung auch für den Bereich der klassischen Steuerberatung und Steuerstrafverteidigung. Die Geldwäsche in Folge von Finanzstraftaten ist ein Thema, dessen Bedeutung deswegen nicht unterschätzt werden darf, weil zum einen die internationalen Bestrebungen dahin gehen, auf die Ausweitung der nationalen Geldwäschereistrafvorschriften hinzuwirken und zum anderen die Änderungen durch die Finanzstrafrechtsnovelle zu einer deutlichen Steigerung des Risikopotentials geführt haben. Man könnte sagen: Seit dem ist die Geldwäscherei im Finanzstrafrecht von einer Randnotiz zu einem Thema mit wesentlichem Gewicht geworden.
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