Handbuch Korruption
1. Aufl. 2012
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S. 131. Unentgeltliche Zuwendungen
Unentgeltliche Zuwendungen gehören zum Alltag eines Unternehmens. Es liegen ihnen vielfältige betriebliche Motive zugrunde.
Zwei Fallgruppen unentgeltlicher Zuwendungen sollen im Folgenden aus ertragsteuerlicher Sicht untersucht werden:
Zuwendungen zur Förderung der Geschäftsbeziehungen (Einladungen, Geschenke, Spenden, also "Repräsentationsaufwendungen" im weiteren Sinn) und
Zuwendungen zur Bewirkung eines (möglicherweise) rechtlich verbotenen Verhaltens (Schmiergelder und Bestechungen, im Folgenden auch "Deliktische Aufwendungen").
Mit diesen Zuwendungen sind schwierige steuerliche, strafrechtliche und finanzstrafrechtliche Fragen verbunden. Erfolgen die Zuwendungen im Ausland, kommen internationale Rechtsfragen dazu.
Ertragsteuerlich geht es zunächst aber um zwei Fragen:
Handelt es sich grundsätzlich um abzugsfähige Ausgaben?
Bestehen dafür besondere Abzugsverbote?
2. Abzugsfähigkeit nach allgemeinem Steuerrecht
Eine Ausgabe ist steuerlich abzugsfähig, wenn die berufliche Tätigkeit kausal für die Ausgabe ist (Veranlassungsprinzip).
Häufig liegt jedoch eine kumulative Kausalität vor, d.h. es sind mehrere Faktoren für eine Ausgabe kausal.
Dann stellen sich zwei -...