Finanzstrafrecht 2010
1. Aufl. 2011
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S. 143Anmerkung zum Beitrag Dr. Heinz Frommelt
S. 145Frommelt nimmt in seinem Beitrag auf die geplante Erneuerung des aus dem Jahr 1969/70/71 stammenden Doppelbesteuerungsabkommens Liechtenstein-Österreich Bezug, dieses soll an die neuesten internationalen und europäischen Standards angepasst werden. Das erneuerte Abkommen soll daher insbesondere eine Art 26 OECD-MA (Informationsaustausch) entsprechende Amtshilfeklausel beinhalten und dadurch eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses im bilateralen Bereich ermöglichen.
Eine Art 26 OECD-MA entsprechende Klausel wäre aus österreichischer Sicht von zweifacher Bedeutung. Zum einen könnte Österreich dadurch auf liechtensteinischen Treuhändern/Banken etc vorliegende Informationen über die Vermögensverhältnisse/Kontodaten und -informationen von in Österreich steuerlich ansässigen Personen - für rein österreichsche innerstaatliche Zwecke und ungeachtet eines allfälligen Finanzstrafverfahrens - Zugriff erhalten.
Zum anderen ist anzumerken, dass nach dem österreichischen "Stiftungseingangssteuergesetz" Zuwendungen an österreichische Privatstiftungen und an mit österreichischen Privatstiftungen vergleichbare ausländische Privatstiftungen grundsätzlich einem Steuersatz iHv 2,5% vom (grund...