Finanzstrafrecht 2007
1. Aufl. 2008
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S. 147Anlass für die Finanzstrafgesetz-Novelle 2007 (FinStrG-Nov 2007) war das Strafprozessreformgesetz, das das gerichtliche Ermittlungsverfahren bis zur Rechtskraft der Anklageschrift neu regelt, das am in Kraft getreten ist und das die Anpassung der Sonderbestimmungen des FinStrG für das gerichtliche Verfahren wegen Finanzvergehen (§§ 195 ff) erforderlich gemacht hat - I.Die Reform des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens.
Das Strafprozessreformgesetz hat auch die Angleichung vor allem der Normen der Beweisaufnahme im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren an die der neuen StPO nahegelegt. Einmal, um den Beamten der Finanzstrafbehörden die Arbeit zu erleichtern und um die Gefahr von Fehlern herabzusetzen, wenn sie sowohl im verwaltungsbehördlichen als auch im gerichtlichen Finanzstrafverfahren eigenverantwortlich ermitteln und im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren das FinStrG anzuwenden haben, im gerichtlichen dagegen die StPO. Dann, um die problemlose Übernahme und Verwertung der Beweisergebnisse zu ermöglichen, die in einem verwaltungsbehördlichen Untersuchungsverfahren gewonnen worden sind, wenn das verwaltungsbehördliche auf das gerichtliche Finanzstrafverfahren umgestellt werden muss, und zwar ohne kostspielige...