Finanzstrafrecht 2006
1. Aufl. 2007
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S. 1191. Einleitung
„Es war einmal vor langer Zeit eine Festung. Der Sage nach lagerten in ihr geheime Schätze von immensem Wert. Weil die Burgherren zu diesem Thema beharrlich schwiegen, blieb vieles über diese Schätze im Dunkeln, auch innerhalb der Festung.
Böse Zungen behaupten, die Schätze würden gar nicht den Burgherren gehören, sondern reichen Edelleuten aus den umliegenden Vogteien. Wegen schlechten Ernten haben sich die Vögte dieser Vogteien zusammengeschlossen, um die Burgherren zur Herausgabe der in ihrer Festung gelagerten Schätze zu zwingen. Sie haben daher vor einiger Zeit begonnen, die Festung zu belagern.
Im Inneren der Festung wurde man unruhig. Die einen verkündeten trotzig: ,Wir bleiben standhaft! Bis zum letzten Blutstropfen!‘ Andere verlangten die bedingungslose Herausgabe der Schätze. Schliesslich gelang es den besonnenen Köpfen in der Festung, die Mitbewohner von der Notwendigkeit von Verhandlungen mit den Belagerern zu überzeugen.“
In etwa so könnte ein Gleichnis über das schweizerische Bankgeheimnis beginnen. In der Folge geht es nicht so sehr darum, ob es den Belagerern gelingt, die Burg zu schleifen oder den Burgherren die Schätze abzutrotzen, sondern um die Darstel...