Finanzstrafrecht 2004
1. Aufl. 2005
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S. 1251. Einleitung
Die steuerliche Behandlung von Geldstrafen beschäftigt die Literatur, Rechtsprechung und Praxis schon seit vielen Jahrzehnten. Die Diskussion wurde zum Teil sehr emotional geführt und es handelt sich um ein Thema, bei welchem besonders die außerhalb des Steuerrechts liegenden Motive (strafrechtlicher sowie ethischer Natur) wie in keinem anderen Bereich die steuerrechtliche Diskussion beeinflussen. Die Diskussion wurde aber - zumindest in Österreich - nie wirklich konsequent zu Ende geführt, sodass es heutzutage nach wie vor keine verlässlichen, sowohl von der Verwaltungspraxis, der Lehre als auch von der Judikatur übereinstimmend anerkannten Grundsätze für die steuerliche Behandlung von Geldstrafen gibt. Dabei stehen sich keineswegs scharf abgegrenzte Denkschulen gegenüber. Vielmehr hat man den Eindruck, dass in den meisten Fällen die Antwort von Anfang an fest steht („Geldstrafen dürfen steuerlich nicht abzugsfähig sein“), die Begründung - welche sich nicht selten gleichzeitig auf verschiedene, logisch nicht immer zusammenhängende Argumente stützt - ist dann nicht mehr so entscheidend.
Das zweifelhafte dogmatische Grundgerüst macht sich für den Steuerrechtsanwender vor...