Finanzstrafrecht 2004
1. Aufl. 2005
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Abgabenrechtliche Nebenansprüche, punitive EG-Marktordnungsabgaben und andere Sanktionen, Konkurrenzfragen
S. 69I. Einführung
Der sachliche Anwendungsbereich der Abgabenverkürzung nach § 33, 34 öFinStrG bzw der Steuerhinterziehung nach § 370 dAO wird dadurch bestimmt, dass die genannten Straftatbestände eine Verkürzung von Abgaben erfordern. Der Begriff der Abgaben wird in § 2 öFinStrG bzw in § 3 dAO jeweils geregelt. Während § 2 ÖFinStrG einen engeren Abgabenbegriff als die österreichische Bundesabgabenordnung kennt, da dem österreichischen Finanzstrafgesetz eine den § 2 und 3 öBAO entsprechende Bestimmung fehlt, gilt in Deutschland der allgemeine Abgabenbegriff des § 3 dAO auch für das Steuerstrafrecht. Strafrechtliche Fragen bezüglich der Grenzen des sachlichen Anwendungsbereichs des österreichischen Finanzstrafgesetzes und der Steuerhinterziehung nach § 370 dAO treten weiterhin bei der Behandlung von Problemfällen im Grenzbereich von Abgabenhinterziehung und Betrug auf (näher dazu unten II.).
Letztere Problematik stellt sich insbesondere bei der strafrechtlichen Bewertung von Fällen, in denen keine steuerlich relevanten Sachverhalte vorliegen, sondern nur erfunden werden, um z.B. eine Vorsteuererstattung zu erlangen. Hie...