Finanzstrafrecht 2004
1. Aufl. 2005
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S. 29I. Einleitung
Das Zusammentreffen strafbarer Handlungen (Konkurrenz) ist im materiellen Strafrecht von Bedeutung bei der Bildung des Rahmens, innerhalb dessen die konkrete Strafe zu bemessen ist, sowie dahin gehend, dass die Mehrheit strafbarer Handlungen erschwerend bei der Strafzumessung wirkt. Prozessual stellt sich bei mehrheitlicher Deliktsverwirklichung die Frage, ob sämtliche der zusammentreffenden strafbaren Handlungen Teil der angeklagten Tat sind (Umfang des Prozessgegenstands) und wie weit die mit der Erledigung des Prozessgegenstands verknüpfte Sperrwirkung hinsichtlich anderer als den abgeurteilten strafbaren Handlungen reicht. Auf diese Bereiche soll im ersten Teil der vorliegenden Arbeit eingegangen werden.
Im zweiten Teil soll es um die Konkurrenz von Finanzvergehen mit Betrugs- und Täuschungsdelikten des allgemeinen Strafrechts gehen, konkret um betrügerische Krida und Abgabenhinterziehung sowie um Konkurrenzfragen beim sog Vorsteuerbetrug. Dabei soll die Rsp dargestellt und ihre Vereinbarkeit mit dem verfahrensrechtlichen Grundsatz des Verbots mehrfacher Verfolgung (Art 4 EMRK-ZP 7) geprüft werden.