Finanzstrafrecht 2003
1. Aufl. 2004
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Verrechnungspreise - Wohnsitzwechsel - Abkommensmissbrauch
S. 191I. Vorbemerkung
Auch das Österreichische Steuerrecht enthält keine spezifischen Verbotsnormen, die sich gegen internationale Steuergestaltungen richten.
Vielmehr sind internationale Steuergestaltungen in gleicher Weise wie Steuergestaltungen mit ausschließlichem Inlandsbezug nach den Tatbeständen der einzelnen Steuergesetze im Hinblick auf deren steuerrechtliche Anerkennung zu prüfen. Diese Prüfung führt unter Umständen dazu, dass bestimmte Aufwendungen, die aufgrund einer internationalen Steuergestaltung im Inland als Betriebsaufwendungen geltend gemacht wurden, vom Abzug ausgeschlossen sind. Ob eine solcher Art bewirkte Steuerverkürzung auch eine Abgabenhinterziehung (§ 33 FinStrG) oder eine fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG) darstellt, ist nach den einzelnen Tatbestandsmerkmalen dieser Strafnormen zu beurteilen.
Insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen der Steuerverkürzung empfiehlt sich vielfach eine Kategorisierung nach der anzuwendenden steuerrechtlichen Korrekturnorm. Je nachdem, welche steuerrechtliche Korrekturnorm zu Grunde gelegt wird, ergeben sich - wie nachstehend aufgezeigt - spezifische strafrechtliche Problemstellungen. Tro...